Dokumentensichere Kommunikation bezeichnet Telekommunikationsverfahren, deren Hilfsmittel und Endgeräte bedenkenlos zusammen mit vertraulichen Dokumenten aufbewahrt und eingesetzt werden können. Ein typisches Negativ-Beispiel sind Smartphones aufgrund der integrierten Videokameras. Es geht hier somit nicht darum, sichere Kommunikationsverfahren im Sinne der Vertraulichkeit des Inhalts vorzustellen (dafür ist bei TDV die manuelle Verschlüsselung zuständig), sondern solche, die in Gegenwart der vertraulichen Dokumente genutzt werden kann, anstatt jedes Mal die fertig verschlüsselte Nachricht abzuschreiben und mit dieser etwa in einen anderen Raum zu gehen.
Die Verfahren werden außerdem nach den Kritierien der Dauer, Kosten und universellen Verfügbarkeit beurteilt. Vorerst werden nur Punkt-zu-Punkt-Systeme thematisiert, und nicht z.B. solche, bei denen einer sich an mehrere wendet.
Die Post hat das Alleinstellungsmerkmal, überhaupt keine Endgeräte zwingend vorauszusetzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Nachricht unmittelbar auf Papier vorliegt, also ohnehin dem Medium, mit dem bei manueller Verschlüsselung gearbeitet wird. Die universelle Verfügbarkeit ist durch den Weltpostverein und der integralen Wichtigkeit des Postwesens praktisch überall gewährleistet. Postfächer und der Dienst postlagernd ermöglichen auch unter besonderen Situationen die Nutzung.
Als Nachteil erweisen sich die im Vergleich zur elektronischen Telekommunikation sehr hohen Laufzeiten (Tage bis Wochen) und inzwischen höheren Gebühren. Dennoch ist es eine wichtige Option, wenn andere Verfahren nicht in Frage kämen, und - mangels jeglicher Endgeräte - dokumentensicher.
Telefone (zur Präzisierung: Ich meine Festnetztelefone) sind zumeist dokumentensicher, da keine Videokamera etc. verbaut ist. Bei schnurgebundenen Telefonen ist zumeist auch das Mikrofon im aufgelegten Zustand galvanisch getrennt, Ausnahmen bilden Telefone mit Lautsprecher und eben schnurlose Telefone.
Telefonanschlüsse sind nahezu weltweit flächendeckend für den Hauptwohnsitz verfügbar. In entlegenen Gebieten kommen Mobilfunk- oder Satellitentelefone in Frage. Ungeschickt ist der Umstand der akustischen Kommunikation, wo doch die verschlüsselten Nachrichten schriftlicher Form sind. Handelt es sich nur um Dezimalziffern oder seltene Sonderzeichen oder Steuerbefehle, kann die Eingabe per Mehrfrequenzwahl (d.h. Eingabe auf dem Tastenfeld) beinahe universell zum Einsatz kommen. Die ehemalige Impulswahl, die von der Wählscheibe stammte, ist heute sehr selten. Voraussetzung ist dann aber ein Dekoder, da diese Signale (anders als bspw. Morse) nicht vom Menschen direkt interpretierbar ist (bzw. ist diese Fähigkeit sehr selten). Asynchrone Kommunikation kann durch den Anschluss automatischer Anrufbeantworter (oder Nutzung von netzseitigen Diensten; "Mailbox" oder "Sprachbox") erfolgen, die durch Menüs zum Abruf bestimmter Ansagen oder der Aufzeichnung von Nachrichten weit mehr können, als nur Ansagen abzuspielen, und prinzipiell sogar die Kommunikation ermöglichen, wenn die beiden Beteiligten nie zeitgleich telefonisch verfügbar sind.
Telefax gilt häufig - nicht zuletzt, da die technische Norm dahinter wenig aktualisiert wurde - als veraltet. Vor dem Hintergrund der Dokumentensicherheit sei jedoch angemerkt, dass es den Vorteil hat, anders als bspw. heute marktübliche Laptops keine integrierte Kamera (sondern nur einen Zeilenscanner) zu haben. Außerdem stehen alle Abrechnungsmechanismen des Telefonnetzes (R-Gespräch, 0800, offline-Billing, etc.) uneingeschränkt zur Verfügung.